Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 661 Inkrafttreten: nicht ermittelt Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1961-06-07 BGBl-Id: bgbl1-1961-37-3
713 B
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USG — 1961-06-07
- Titel: Neufassung des Gesetzes über die Sicherung des Unterhalts der zum Wehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen und ihrer Angehörigen (Unterhaltssicherungsgesetz - USG)
- Typ: Neubekanntmachung
- Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 661
- Inkrafttreten: nicht ermittelt
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/37#page=663
- Kurz: Das Gesetz regelt die Sicherung des Unterhalts für Wehrpflichtige und ihre Angehörigen während der Wehrdienstzeit.
Betroffene Stellen
Keine einzelnen Stellen ermittelt.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.