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LawGit Spiegel b7ec9f51ad BGBl. 1960 I S. 485 · Verordnung · Verordnung zur Änderung von Vorschriften des Straßenverkehrsrechts
Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 485
Inkrafttreten: 1960-07-21
Quelle: offenegesetze
Parser: llm-teilweise

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1960-07-21

BGBl-Id: bgbl1-1960-35-2
1970-01-01 01:10:19 +00:00

1.8 KiB

Stellen dieser Station

  • § 36 Abs. 4: Ersetzt Begriffe und fügt das Wort 'zulässiges' vor 'Gesamtgewicht' ein.
  • § 36a: Einfügt neue Vorschriften für Radabdeckungen.
  • § 37 Abs. 1: Ersetzt '§ 22 Abs. 3' durch '§ 22a Abs. 1'.
  • § 38: Neufassung der Vorschriften für die Lenkvorrichtung.
  • § 38a: Einfügt neue Vorschriften für die Sicherung von Kraftfahrzeugen gegen unbefugte Benutzung.
  • § 39: Neufassung der Vorschriften für den Rückwärtsgang.
  • § 41 Abs. 2: Neufassung der Vorschriften für Bremsen bei einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen.
  • § 41 Abs. 5: Fügt neue Begriffe für Krankenfahrstühle ein.
  • § 41 Abs. 6: Fügt Vorschriften für Beiwagen an Krafträder hinzu.
  • § 41 Abs. 9: Ändert Vorschriften für die Bremsanlage von Anhängern.
  • § 41 Abs. 10: Stricht Sätze 3, 4 und 5.
  • § 41 Abs. 11: Stricht das Wort 'zulässige'.
  • § 41 Abs. 13: Neufassung der Vorschriften für Befreiungen von Bremsvorschriften.
  • § 41 Abs. 15: Neufassung der Vorschriften für Dauerbremsen.
  • § 41 Abs. 16: Einfügt neue Vorschriften für Druckluft- und hydraulische Bremsen.
  • § 42: Neufassung der Vorschriften für Anhängelast.
  • § 43: Ändert die Uberschrift und ergänzt Vorschriften für Anhänger hinter Elektrokarren.
  • § 43 Abs. 4: Neufassung der Vorschriften für Anhängerkupplungen.
  • § 44: Einfügt neue Vorschriften für Stützvorrichtungen an Anhängern.
  • § 45 Abs. 3: Einfügt neue Vorschriften für die Anbringung von Kraftstoffbehältern bei Kraftomnibussen.
  • § 46 Abs. 4: Einfügt neue Vorschriften für Kraftstoffleitungen bei Kraftomnibussen.
  • § 47: Ändert die Uberschrift und den ersten Satz der Vorschriften für Abgase.
  • § 49: Neufassung der Vorschriften für Geräuschentwicklung.
  • § 49a Abs. 1 Satz 2: Ersetzt 'Sie' durch 'Die Beleuchtungseinrichtungen'.