Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 485 Inkrafttreten: 1960-07-21 Quelle: offenegesetze Parser: llm-teilweise Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1960-07-21 BGBl-Id: bgbl1-1960-35-2
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STVG — 1960-07-21
- Titel: Verordnung zur Änderung von Vorschriften des Straßenverkehrsrechts
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 485
- Inkrafttreten: 1960-07-21
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/35#page=1
- Kurz: Diese Verordnung ändert mehrere Vorschriften des Straßenverkehrsrechts, darunter die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr, die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und die Straßenverkehrs-Ordnung.
Betroffene Stellen
- § 36 Abs. 4: Ersetzt Begriffe und fügt das Wort 'zulässiges' vor 'Gesamtgewicht' ein.
- § 36a: Einfügt neue Vorschriften für Radabdeckungen.
- § 37 Abs. 1: Ersetzt '§ 22 Abs. 3' durch '§ 22a Abs. 1'.
- § 38: Neufassung der Vorschriften für die Lenkvorrichtung.
- § 38a: Einfügt neue Vorschriften für die Sicherung von Kraftfahrzeugen gegen unbefugte Benutzung.
- § 39: Neufassung der Vorschriften für den Rückwärtsgang.
- § 41 Abs. 2: Neufassung der Vorschriften für Bremsen bei einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen.
- § 41 Abs. 5: Fügt neue Begriffe für Krankenfahrstühle ein.
- § 41 Abs. 6: Fügt Vorschriften für Beiwagen an Krafträder hinzu.
- § 41 Abs. 9: Ändert Vorschriften für die Bremsanlage von Anhängern.
- § 41 Abs. 10: Stricht Sätze 3, 4 und 5.
- § 41 Abs. 11: Stricht das Wort 'zulässige'.
- § 41 Abs. 13: Neufassung der Vorschriften für Befreiungen von Bremsvorschriften.
- § 41 Abs. 15: Neufassung der Vorschriften für Dauerbremsen.
- § 41 Abs. 16: Einfügt neue Vorschriften für Druckluft- und hydraulische Bremsen.
- § 42: Neufassung der Vorschriften für Anhängelast.
- § 43: Ändert die Uberschrift und ergänzt Vorschriften für Anhänger hinter Elektrokarren.
- § 43 Abs. 4: Neufassung der Vorschriften für Anhängerkupplungen.
- § 44: Einfügt neue Vorschriften für Stützvorrichtungen an Anhängern.
- § 45 Abs. 3: Einfügt neue Vorschriften für die Anbringung von Kraftstoffbehältern bei Kraftomnibussen.
- § 46 Abs. 4: Einfügt neue Vorschriften für Kraftstoffleitungen bei Kraftomnibussen.
- § 47: Ändert die Uberschrift und den ersten Satz der Vorschriften für Abgase.
- § 49: Neufassung der Vorschriften für Geräuschentwicklung.
- § 49a Abs. 1 Satz 2: Ersetzt 'Sie' durch 'Die Beleuchtungseinrichtungen'.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.