Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 681 Inkrafttreten: 1961-10-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1961-06-13 BGBl-Id: bgbl1-1961-39-2
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Stellen dieser Station
- § 12: Neue Vorschriften für die Anmeldung von Herstellungsbetrieben
- § 13: Neue Vorschriften für Anzeigen über Änderungen
- § 14: Neue Vorschriften für Anzeigen der Eröffnung und Einstellung des Betriebs
- § 15: Neue Vorschriften für die Betriebseinrichtung
- § 16: Neue Vorschriften für das Ausgangslager
- § 17: Neue Vorschriften für das Ausgangslagerbuch
- § 18: Neue Vorschriften für die Führung und Aufbewahrung der Steuerbücher
- § 19: Neue Vorschriften für die Vernichtung und den Untergang von Spielkarten im Ausgangslager
- § 20: Neue Vorschriften für die Probeentnahme
- § 21: Neue Vorschriften für die Bestandsaufnahme
- § 22: Neue Vorschriften für den Einzelhandel durch Hersteller
- § 23: Neue Vorschriften für den Betriebsleiter
- § 24: Neue Vorschriften für die Verpackung und Kennzeichnung der Spielkarten
- § 25: Neue Vorschriften für die Berlin-Klausel
- § 26: Neue Vorschriften für das Inkrafttreten