Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 169 Inkrafttreten: 1962-03-29 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1962-03-28 BGBl-Id: bgbl1-1962-10-4
803 B
803 B
SG — 1962-03-28
- Titel: Zweites Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 169
- Inkrafttreten: 1962-03-29 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1962/10#page=1
- Kurz: Das Gesetz ändert das Wehrpflichtgesetz, das Wehrsoldgesetz, das Unterhaltssicherungsgesetz, das Arbeitsplatzschutzgesetz und das Soldatengesetz. Es verlängert den Grundwehrdienst auf 18 Monate und regelt die Heranziehung und Verwendung von Wehrpflichtigen.
Betroffene Stellen
- § 56 Abs. 1 Satz 4: Neufassung der Vorschriften für Soldaten vor dem 1. Juli 1937
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.