Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 899 Inkrafttreten: 1956-12-12 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1956-12-11 BGBl-Id: bgbl1-1956-51-1
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SCHBERG — 1956-12-11
- Titel: Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz)
- Typ: Erlass
- Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 899
- Inkrafttreten: 1956-12-12
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1956/51#page=1
- Kurz: Das Gesetz regelt die Beschränkung von Grundeigentum für militärische Zwecke, insbesondere für die Stationierung ausländischer Streitkräfte, und legt Vorschriften für Entschädigungen fest.
Betroffene Stellen
Keine einzelnen Stellen ermittelt.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.