Files
laws-git/ravg/FASSUNG.md
LawGit Spiegel 17cd38ac40 BGBl. 1957 I S. 861 · Änderung · Gesetz zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften
Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 861
Inkrafttreten: 1957-08-06
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1957-08-06

BGBl-Id: bgbl1-1957-38-1
1970-01-01 00:52:19 +00:00

2.7 KiB

RAVG — 1957-08-06

  • Titel: Gesetz zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften
  • Typ: Änderung
  • Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 861
  • Inkrafttreten: 1957-08-06
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1957/38#page=1
  • Kurz: Das Gesetz ändert und ergänzt verschiedene kostenrechtliche Vorschriften, insbesondere das Gerichtskostengesetz, die Kostenordnung und andere Rechtsakte.

Betroffene Stellen

  • § 52: Neue Vorschriften für die Gebühren des Verkehrsanwalts
  • § 53: Neue Vorschriften für die Gebühren bei Vertretung in der mündlichen Verhandlung und Ausführung der Parteirechte
  • § 54: Neue Vorschriften für die Gebühren bei Vertretung in der Beweisaufnahme
  • § 55: Neue Vorschriften für die Gebühren bei Abänderung von Entscheidungen von beauftragten oder ersuchten Richtern, von Rechtspflegern und Urkundsbeamten
  • § 56: Neue Vorschriften für die Gebühren des nicht zum Prozess bevollmächtigten bestellten Rechtsanwalts
  • § 57: Neue Vorschriften für die Gebühren bei Zwangsvollstreckung
  • § 58: Neue Vorschriften für die Gebühren bei Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung
  • § 59: Neue Vorschriften für die Gebühren bei Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung
  • § 60: Neue Vorschriften für die Gebühren bei Verteilungsverfahren
  • § 61: Neue Vorschriften für die Gebühren bei Beschwerde und Erinnerung
  • § 62: Neue Vorschriften für die Gebühren bei Arbeitssachen
  • § 63: Neue Vorschriften für die Gebühren bei Hausratssachen, Wohnungseigentumssachen, Landwirtschaftssachen und Regelung der Auslandsschulden
  • § 64: Neue Vorschriften für die Gebühren bei Vertragshilfeverfahren
  • § 65: Neue Vorschriften für die Gebühren bei Güteverfahren
  • § 66: Neue Vorschriften für die Gebühren bei Nichtigkeitserklärung oder Rücknahme von Patenten und Zwangslizenzen
  • § 67: Neue Vorschriften für die Gebühren bei schiedsrichterlichem Verfahren
  • § 68: Neue Vorschriften für die Gebühren bei Zwangsversteigerung
  • § 69: Neue Vorschriften für die Gebühren bei Zwangsverwaltung
  • § 70: Neue Vorschriften für die Gebühren bei Rechtsmittelverfahren
  • § 71: Neue Vorschriften für die Gebühren bei besonderen Verteilungsverfahren
  • § 72: Neue Vorschriften für die Gebühren bei Eröffnung des Konkursverfahrens
  • § 73: Neue Vorschriften für die Gebühren bei Vertretung im Konkursverfahren
  • § 74: Neue Vorschriften für die Gebühren bei Zwangsvergleich
  • § 75: Neue Vorschriften für die Gebühren bei Anmeldung einer Konkursforderung

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.