Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1911 Inkrafttreten: 1961-10-31 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1961-10-31 BGBl-Id: bgbl1-1961-86-2
1015 B
1015 B
OPG — 1961-10-31
- Titel: Neufassung der Liste der den in § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b und Nr. 2 des Opiumgesetzes genannten Stoffen gleichgestellten Stoffe
- Typ: Neubekanntmachung
- Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1911
- Inkrafttreten: 1961-10-31
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/86#page=3
- Kurz: Die Bekanntmachung enthält eine neue Liste der Stoffe, die den in § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b und Nr. 2 des Opiumgesetzes genannten Stoffen gleichgestellt sind. Diese Liste wurde auf Grundlage der Zweiten Betäubungsmittel-Gleichstellungsverordnung und der Betäubungsmittel-Gleichstellungsverordnung vom 26. September 1960 erlassen.
Betroffene Stellen
- Liste der gleichgestellten Stoffe: Neue Liste der den in § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b und Nr. 2 des Opiumgesetzes genannten Stoffen gleichgestellten Stoffe
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.