Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 885 Inkrafttreten: 1960-12-10 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1960-12-10 BGBl-Id: bgbl1-1960-63-6
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MKBG — 1960-12-10
- Titel: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Krankengymnasten
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 885
- Inkrafttreten: 1960-12-10
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/63#page=13
- Kurz: Die Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung von Krankengymnasten, einschließlich der Lehrpläne, Prüfungsausschüsse und die Anrechnung von vorheriger Ausbildung.
Betroffene Stellen
Keine einzelnen Stellen ermittelt.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.