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LawGit Spiegel f9ccf9a382 BGBl. 1956 I S. 429 · Erlass · Gesetz über die Lohnstatistik
Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 429
Inkrafttreten: 1956-05-24 (Tag nach der Verkündung)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1956-05-23

BGBl-Id: bgbl1-1956-23-2
1970-01-01 00:44:59 +00:00

714 B

LOHNSTATG — 1956-05-23

  • Titel: Gesetz über die Lohnstatistik
  • Typ: Erlass
  • Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 429
  • Inkrafttreten: 1956-05-24 (Tag nach der Verkündung)
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1956/23#page=3
  • Kurz: Das Gesetz regelt die Durchführung einer Lohnstatistik, die Arbeitsverdienste und Arbeitszeiten in verschiedenen Wirtschaftsbereichen erfasst. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und hebt gleichzeitig ältere Vorschriften auf.

Betroffene Stellen

Keine einzelnen Stellen ermittelt.

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.