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LawGit Spiegel 4b5045a8d8 BGBl. 1956 I S. 641 · Verordnung · Vierte Verordnung zur Durchführung des Kindergeldgesetzes und des Kindergeldergänzungsgesetzes (Italien)
Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 641
Inkrafttreten: 1956-02-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1956-07-05

BGBl-Id: bgbl1-1956-33-4
1970-01-01 00:45:42 +00:00

845 B

KG — 1956-07-05

  • Titel: Vierte Verordnung zur Durchführung des Kindergeldgesetzes und des Kindergeldergänzungsgesetzes (Italien)
  • Typ: Verordnung
  • Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 641
  • Inkrafttreten: 1956-02-01
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1956/33#page=3
  • Kurz: Die Verordnung regelt die Gewährung von Kindergeld an italienische Staatsangehörige, die im Geltungsbereich der Gesetze erwerbstätig sind, auch wenn sie ihren Wohnsitz oder Aufenthalt in Italien haben.

Betroffene Stellen

  • § 34 Abs. 1: Abweichende Regelung für italienische Staatsangehörige
  • § 34 Abs. 2: Abweichende Regelung für Kinder italienischer Staatsangehöriger

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.