Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 641 Inkrafttreten: 1956-02-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1956-07-05 BGBl-Id: bgbl1-1956-33-4
845 B
845 B
KG — 1956-07-05
- Titel: Vierte Verordnung zur Durchführung des Kindergeldgesetzes und des Kindergeldergänzungsgesetzes (Italien)
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 641
- Inkrafttreten: 1956-02-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1956/33#page=3
- Kurz: Die Verordnung regelt die Gewährung von Kindergeld an italienische Staatsangehörige, die im Geltungsbereich der Gesetze erwerbstätig sind, auch wenn sie ihren Wohnsitz oder Aufenthalt in Italien haben.
Betroffene Stellen
- § 34 Abs. 1: Abweichende Regelung für italienische Staatsangehörige
- § 34 Abs. 2: Abweichende Regelung für Kinder italienischer Staatsangehöriger
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.