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LawGit Spiegel 4798f1c7d8 BGBl. 1950 I S. 353 · Erlass · Gesetz über eine vorübergehende Erweiterung der Geschäfte der Hypotheken- und Schiffspfandbriefbanken
Fundstelle: BGBl. 1950 I S. 353
Inkrafttreten: 1950-08-08 (Tag nach der Verkündung)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1950-08-07

BGBl-Id: bgbl1-1950-33-4
1970-01-01 00:09:43 +00:00

1.2 KiB

HYPBG — 1950-08-07

  • Titel: Gesetz über eine vorübergehende Erweiterung der Geschäfte der Hypotheken- und Schiffspfandbriefbanken
  • Typ: Erlass
  • Fundstelle: BGBl. 1950 I S. 353
  • Inkrafttreten: 1950-08-08 (Tag nach der Verkündung)
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1950/33#page=3
  • Kurz: Das Gesetz erweitert vorübergehend die Geschäftsfelder von Hypotheken- und Schiffspfandbriefbanken, insbesondere die Möglichkeit, Darlehen aufzunehmen und Sicherheiten zu stellen.

Betroffene Stellen

  • § 5: Erlaubnis zur Aufnahme von Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau und anderen Kapitalsammelstellen
  • § 7: Erlaubnis zur Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen, Schuldverschreibungen und Schiffspfandbriefen
  • § 41 Abs. 2: Erlaubnis zur Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen, Schuldverschreibungen und Schiffspfandbriefen
  • § 46 Abs. 2 und 3: Erlaubnis zur Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen, Schuldverschreibungen und Schiffspfandbriefen
  • § 48 Abs. 1: Erlaubnis zur Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen, Schuldverschreibungen und Schiffspfandbriefen

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.