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LawGit Spiegel 74c04bee8b BGBl. 1961 I S. 1651 · Verordnung · Verordnung über die Verwendung gesundheitsschädlicher oder feuergefährlicher Stoffe in der Heimarbeit
Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1651
Inkrafttreten: 1961-08-23
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1961-09-08

BGBl-Id: bgbl1-1961-71-4
1970-01-01 01:17:13 +00:00

916 B

HEIMG — 1961-09-08

  • Titel: Verordnung über die Verwendung gesundheitsschädlicher oder feuergefährlicher Stoffe in der Heimarbeit
  • Typ: Verordnung
  • Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1651
  • Inkrafttreten: 1961-08-23
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/71#page=31
  • Kurz: Die Verordnung regelt die Verwendung gesundheitsschädlicher oder feuergefährlicher Stoffe in der Heimarbeit. Insbesondere werden die Herstellung, Bearbeitung und Verpackung von pyrotechnischen Sätzen und Stoffen sowie die Verwendung bestimmter Flüssigkeiten und Pasten eingeschränkt.

Betroffene Stellen

  • § 13 Abs. 1 und 4: Einführung von Vorschriften zur Verwendung gesundheitsschädlicher oder feuergefährlicher Stoffe in der Heimarbeit

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.