Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 141 Inkrafttreten: 1961-03-12 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1961-03-11 BGBl-Id: bgbl1-1961-13-1
878 B
878 B
GG — 1961-03-11
- Titel: Zwölftes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 141
- Inkrafttreten: 1961-03-12 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/13#page=1
- Kurz: Das Gesetz ändert das Grundgesetz, indem es den Absatz 3 von Art. 96 streicht und eine neue Fassung für Art. 96a einführt, die die Errichtung verschiedener Bundesgerichte regelt.
Betroffene Stellen
- Art. 96 Abs. 3: Absatz 3 von Art. 96 wird gestrichen
- Art. 96a: Neue Fassung für Art. 96a, die die Errichtung von Bundesgerichten für gewerblichen Rechtsschutz, Wehrstrafgerichte, Bundesdienststrafgerichte und Bundesdienstgerichte regelt
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.