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LawGit Spiegel 0973e413c0 BGBl. 1961 I S. 1741 · Neubekanntmachung · Neufassung des Bundesfernstraßengesetzes
Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1741
Inkrafttreten: 1961-08-06; 1962-01-01 (Neufassung des § 5 Abs. 2 und des § 8 Abs. 3)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1961-09-28

BGBl-Id: bgbl1-1961-77-1
1970-01-01 01:17:33 +00:00

1.5 KiB

FSTRG — 1961-09-28

  • Titel: Neufassung des Bundesfernstraßengesetzes
  • Typ: Neubekanntmachung
  • Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1741
  • Inkrafttreten: 1961-08-06; 1962-01-01 (Neufassung des § 5 Abs. 2 und des § 8 Abs. 3)
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/77#page=1
  • Kurz: Die Neufassung des Bundesfernstraßengesetzes tritt am Tag der Verkündung in Kraft, wobei die Neufassung des § 5 Abs. 2 und des § 8 Abs. 3 erst ab dem 1. Januar 1962 gilt.

Betroffene Stellen

  • § 5 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
  • § 8 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
  • § 8: Neue Vorschriften zur Sondernutzung von Bundesfernstraßen eingeführt.
  • § 9: Neue Vorschriften zur Errichtung von Bauanlagen an Bundesfernstraßen eingeführt.
  • § 9a: Neue Vorschriften zur Veränderungssperre eingeführt.
  • § 10: Neue Vorschriften zum Schutz von Schutzwaldungen an Bundesfernstraßen eingeführt.
  • § 11: Neue Vorschriften zu Schutzmaßnahmen an Bundesfernstraßen eingeführt.
  • § 12: Neue Vorschriften zu Kreuzungen und Einmündungen öffentlicher Straßen in Bundesfernstraßen eingeführt.
  • § 13: Neue Vorschriften zur Unterhaltung von Kreuzungsanlagen eingeführt.
  • § 14: Neue Vorschriften zu Umleitungen bei Sperrungen von Bundesfernstraßen eingeführt.
  • § 15: Neue Vorschriften zu Betrieben an Bundesautobahnen eingeführt.

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.