Fundstelle: BGBl. 1954 I S. 506 Inkrafttreten: 1955-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1954-12-28 BGBl-Id: bgbl1-1954-44-6
829 B
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EVLBR — 1954-12-28
- Titel: Gesetz zur einheitlichen Anwendung des § 397 des Angestelltenversicherungsgesetzes
- Typ: Erlass
- Fundstelle: BGBl. 1954 I S. 506
- Inkrafttreten: 1955-01-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1954/44#page=6
- Kurz: Das Gesetz regelt die einheitliche Anwendung des § 397 des Angestelltenversicherungsgesetzes für die Gewährung von Ruhegeld an Angestellte, die das sechzigste Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens einem Jahr arbeitslos sind. Es tritt am 1. Januar 1955 in Kraft.
Betroffene Stellen
- Teil II Abschnitt 2 Art. 18 Abs. 3: Außer Kraft treten, soweit diesem Gesetz entgegensteht
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.