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LawGit Spiegel 4243b45191 BGBl. 1962 I S. 22 · Neubekanntmachung · Neufassung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 22
Inkrafttreten: 1962-01-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1962-01-27

BGBl-Id: bgbl1-1962-3-5
1970-01-01 01:19:34 +00:00

1.3 KiB

Stellen dieser Station

  • § 13: Neue Vorschriften für die Anzeigepflicht von Beurkundungspersonen
  • § 14: Neue Vorschriften für die Anzeigepflicht der Genehmigungsbehörden
  • § 15: Neue Vorschriften für die Steuerbescheide bei Erbfällen
  • § 16: Neue Vorschriften für die Steuerbescheide bei Schenkungen und Zweckzuwendungen
  • § 17: Neue Vorschriften für die Kleinbetragsgrenze
  • § 18: Neue Vorschriften für das Inkrafttreten
  • § 1: Neue Regelung zur Steuerberechnung bei Überschreitungen der Wertgrenzen des § 11 Abs. 5
  • § 2: Neue Regelung zur Erleichterung des Verfahrens zu § 15 Abs. 6
  • § 3: Neue Regelung zur Anmeldung des Erwerbes
  • § 4: Neue Regelung zur Steuererklärung
  • § 5: Neue Regelung zur Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer und der Vermögensverwalter
  • § 6: Neue Regelung zur Anzeigepflicht derjenigen, die auf den Namen lautende Aktien oder Schuldverschreibungen ausgegeben haben
  • § 7: Neue Regelung zur Anzeigepflicht der Versicherungsunternehmen
  • § 8: Neue Regelung zum Verzeichnis der Standesämter
  • § 9: Neue Regelung zur Anzeigepflicht der Standesämter
  • § 10: Neue Regelung zur Anzeigepflicht der Auslandsstellen
  • § 11: Neue Regelung zur Anzeigepflicht der Gerichte bei Todeserklärungen
  • § 12: Neue Regelung zur Anzeigepflicht der Gerichte, Notare und sonstigen Urkundspersonen in Erbfällen