Files
laws-git/egl/STELLEN.md
LawGit Spiegel 2332877e4f BGBl. 1958 I S. 649 · Verordnung · Vierte Verordnung zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der in § 13 Abs. 1, 3 und 5 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes bezeichneten Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes
Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 649
Inkrafttreten: 1958-09-18
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1958-09-18

BGBl-Id: bgbl1-1958-35-1
1970-01-01 00:59:07 +00:00

557 B

Stellen dieser Station

  • § 13 Abs. 6: Das Saarländische Besoldungsgesetz gilt entsprechend für die Dienst- und Versorgungsbezüge der in § 13 Abs. 1, 3 und 5 bezeichneten Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes.
  • Anhang I (Besoldungsordnungen): Die Besoldungsordnungen des Saarländischen Besoldungsgesetzes werden durch die Besoldungsordnungen dieser Verordnung ersetzt.
  • Anhang II (Überleitungsübersicht): Die Überleitungsübersicht des Saarländischen Besoldungsgesetzes wird durch die Überleitungsübersicht dieser Verordnung ersetzt.