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LawGit Spiegel 2332877e4f BGBl. 1958 I S. 649 · Verordnung · Vierte Verordnung zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der in § 13 Abs. 1, 3 und 5 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes bezeichneten Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes
Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 649
Inkrafttreten: 1958-09-18
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1958-09-18

BGBl-Id: bgbl1-1958-35-1
1970-01-01 00:59:07 +00:00

1.2 KiB

EGL — 1958-09-18

  • Titel: Vierte Verordnung zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der in § 13 Abs. 1, 3 und 5 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes bezeichneten Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes
  • Typ: Verordnung
  • Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 649
  • Inkrafttreten: 1958-09-18
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1958/35#page=1
  • Kurz: Die Verordnung regelt die Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge bestimmter Beamter und Versorgungsempfänger des Bundes, die im Saarland tätig sind.

Betroffene Stellen

  • § 13 Abs. 6: Das Saarländische Besoldungsgesetz gilt entsprechend für die Dienst- und Versorgungsbezüge der in § 13 Abs. 1, 3 und 5 bezeichneten Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes.
  • Anhang I (Besoldungsordnungen): Die Besoldungsordnungen des Saarländischen Besoldungsgesetzes werden durch die Besoldungsordnungen dieser Verordnung ersetzt.
  • Anhang II (Überleitungsübersicht): Die Überleitungsübersicht des Saarländischen Besoldungsgesetzes wird durch die Überleitungsübersicht dieser Verordnung ersetzt.

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.