Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 649 Inkrafttreten: 1958-09-18 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1958-09-18 BGBl-Id: bgbl1-1958-35-1
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EGL — 1958-09-18
- Titel: Vierte Verordnung zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der in § 13 Abs. 1, 3 und 5 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes bezeichneten Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 649
- Inkrafttreten: 1958-09-18
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1958/35#page=1
- Kurz: Die Verordnung regelt die Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge bestimmter Beamter und Versorgungsempfänger des Bundes, die im Saarland tätig sind.
Betroffene Stellen
- § 13 Abs. 6: Das Saarländische Besoldungsgesetz gilt entsprechend für die Dienst- und Versorgungsbezüge der in § 13 Abs. 1, 3 und 5 bezeichneten Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes.
- Anhang I (Besoldungsordnungen): Die Besoldungsordnungen des Saarländischen Besoldungsgesetzes werden durch die Besoldungsordnungen dieser Verordnung ersetzt.
- Anhang II (Überleitungsübersicht): Die Überleitungsübersicht des Saarländischen Besoldungsgesetzes wird durch die Überleitungsübersicht dieser Verordnung ersetzt.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.