Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 301 Inkrafttreten: gleichzeitig mit dem Abkommen vom 14. Juli 1960 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1961-04-08 BGBl-Id: bgbl1-1961-20-2
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E_G — 1961-04-08
- Titel: Gesetz zur Ausführung des Abkommens vom 14. Juli 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
- Typ: Erlass
- Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 301
- Inkrafttreten: gleichzeitig mit dem Abkommen vom 14. Juli 1960
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/20#page=1
- Kurz: Das Gesetz regelt die Vollstreckbarerklärung und die Aufhebung oder Abänderung von gerichtlichen Entscheidungen zwischen Deutschland und Großbritannien. Es enthält auch Bestimmungen zur Vervollständigung von Versäumnis- oder Anerkenntnisurteilen und zur Erhebung von Gerichtsgebühren.
Betroffene Stellen
- § 11 Abs. 1: Änderung des Datums von 31. März 1961 auf 30. April 1966
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.