Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 838 Inkrafttreten: 1960-11-13 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1960-11-12 BGBl-Id: bgbl1-1960-58-2
806 B
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DVBEWG — 1960-11-12
- Titel: Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 838
- Inkrafttreten: 1960-11-13 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/58#page=2
- Kurz: Die Verordnung regelt die Feststellbarkeit und Berechnung von Verlusten an Erzeugnissen der beruflichen Tätigkeit von bildenden Künstlern und wissenschaftlichen Forschern. Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und gilt auch in Berlin, aber nicht im Saarland.
Betroffene Stellen
- § 47: Definition von Tätigkeiten als bildender Künstler
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.