Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1292 Inkrafttreten: 1961-09-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1961-08-19 BGBl-Id: bgbl1-1961-66-5
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- § 1: Das Bundesversorgungsgesetz wird im Saarland eingeführt.
- § 2: Bestimmungen zur Rechtsverbindlichkeit von Entscheidungen über den ursächlichen Zusammenhang.
- § 3: Bestimmungen zur Weiterzahlung von Versorgungsgebührnissen.
- § 4: Bestimmungen zum Ausgleich von Versorgungsbezügen.
- § 5: Bestimmungen zur Gewährung von Leistungen für bestimmte Personenkreise.
- § 6: Bestimmungen zur Gewährung von Zuwendungen.
- § 7: Bestimmungen zur Anwendung von § 44 Abs. 3 des BVG.
- § 8: Bestimmungen zur Ernähreigenschaft bei Elternrente.
- § 9: Bestimmungen zur Anwendung von Kapitalabfindungen.
- § 10: Bestimmungen zur Anwendung von § 36 Abs. 4 des BVG.
- § 11: Bestimmungen zur Fortsetzung der Krankenversicherung für Kriegshinterbliebene.
- § 12: Bestimmungen zur Berücksichtigung von Härten.