Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 153 Inkrafttreten: 1952-03-25 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1952-03-25 BGBl-Id: bgbl1-1952-12-2
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BIERSTDB — 1952-03-25
- Titel: Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Biersteuergesetz
- Typ: Neubekanntmachung
- Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 153
- Inkrafttreten: 1952-03-25
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1952/12#page=5
- Kurz: Die Bekanntmachung legt die neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Biersteuergesetz fest, die auf Grund des Gesetzes zur Änderung des Biersteuergesetzes vom 14. August 1950 erlassen wurde.
Betroffene Stellen
- § 8 Abs. 1: Neue Regelung zur Erteilung der Ausgangsbescheinigung für unverstouertes Bier.
- § 8 Abs. 2: Neue Regelung zur Rücksendung der Ausfuhranmeldungen an die angegebene Zollstelle.
- § 9: Neue Regelung zur Erlaubnis, von der Vorführung des Biers und der Verschlussanlegung abzusehen.
- § 10: Neue Regelung zur Eintragung des zur Ausfuhr angemeldeten Biers im Biersteuerbuch und zur Versteuerung bei nicht fristgerechter Ausfuhr.
- Anlage D (§ 31 BierStDB): Neue Anleitung zur Feststellung des Stammwürzegehalts im Bier.
- Anlage E (§ 84 BierStDB): Neue Anleitung zur Festsetzung des Schwunds der Brauereien.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.