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LawGit Spiegel 88a3debd9d BGBl. 1952 I S. 153 · Neubekanntmachung · Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Biersteuergesetz
Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 153
Inkrafttreten: 1952-03-25
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1952-03-25

BGBl-Id: bgbl1-1952-12-2
1970-01-01 00:19:39 +00:00

1.3 KiB

BIERSTDB — 1952-03-25

  • Titel: Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Biersteuergesetz
  • Typ: Neubekanntmachung
  • Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 153
  • Inkrafttreten: 1952-03-25
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1952/12#page=5
  • Kurz: Die Bekanntmachung legt die neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Biersteuergesetz fest, die auf Grund des Gesetzes zur Änderung des Biersteuergesetzes vom 14. August 1950 erlassen wurde.

Betroffene Stellen

  • § 8 Abs. 1: Neue Regelung zur Erteilung der Ausgangsbescheinigung für unverstouertes Bier.
  • § 8 Abs. 2: Neue Regelung zur Rücksendung der Ausfuhranmeldungen an die angegebene Zollstelle.
  • § 9: Neue Regelung zur Erlaubnis, von der Vorführung des Biers und der Verschlussanlegung abzusehen.
  • § 10: Neue Regelung zur Eintragung des zur Ausfuhr angemeldeten Biers im Biersteuerbuch und zur Versteuerung bei nicht fristgerechter Ausfuhr.
  • Anlage D (§ 31 BierStDB): Neue Anleitung zur Feststellung des Stammwürzegehalts im Bier.
  • Anlage E (§ 84 BierStDB): Neue Anleitung zur Festsetzung des Schwunds der Brauereien.

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.