Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1221 Inkrafttreten: 1961-08-19 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1961-08-18 BGBl-Id: bgbl1-1961-65-1
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BGB — 1961-08-18
- Titel: Gesetz zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz)
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1221
- Inkrafttreten: 1961-08-19
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/65#page=1
- Kurz: Das Gesetz ändert verschiedene Vorschriften im Familienrecht, insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch, in der Zivilprozessordnung und in anderen Rechtsvorschriften, um die Regelungen zu vereinheitlichen.
Betroffene Stellen
- § 1770 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Antragsstellung bei der Aufhebung des Annahmeverhältnisses
- § 1770c: Neue Vorschriften zur Aufhebung des Annahmeverhältnisses nach dem Tod des Annehmenden
- § 1771 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Aufhebung des Annahmeverhältnisses bei Eheschließung
- § 1772 Satz 2: Neue Vorschriften zur Anwendung der Vorschriften bei Aufhebung des Annahmeverhältnisses
- § 1800 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Unterbringung des Mündels mit Freiheitsentziehung
- § 1838: Streichung der Worte 'oder einer Besserungsanstalt'
- § 1847 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Berücksichtigung von Verwandten und Verschwägerten in wichtigen Angelegenheiten
- § 1872 Abs. 1: Neuer Satz zur Bestätigung der Unberührtheit von § 1800 Abs. 2
- § 1883 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Anordnung der Aufhebung bei rechtsgültiger Feststellung der Ehelichkeit
- § 1884 Abs. 2: Neue Vorschriften zum Ende der Vormundschaft bei Todeserklärung oder Feststellung der Todeszeit
- § 1885 Abs. 2: Streichung des Absatzes
- § 1921 Abs. 3: Neue Vorschriften zum Ende der Pflegeschaft bei Todeserklärung oder Feststellung der Todeszeit
- § 2335: Neue Vorschriften zur Entziehung des Pflichtteils bei Verfehlungen des Ehegatten
- § 519 Abs. 1, § 1610 Abs. 1, § 528 Abs. 1, § 829, § 1603 Abs. 1, § 1608, § 1963: Ersetzung des Wortes 'standesmäßiger' durch 'angemessener'
- § 1591 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes zur Ehelichkeit von Kindern
- § 1593: Neufassung des Paragraphen zur Anfechtung der Ehelichkeit
- § 1594: Neufassung des Paragraphen zur Anfechtung der Ehelichkeit
- § 1595 a bis 1597: Neufassung der Paragraphen zur Anfechtung der Ehelichkeit
- § 1598, 1599: Einfügung neuer Paragraphen zur Anfechtung der Ehelichkeit
- § 1600: Neufassung des Paragraphen zur Ehelichkeit bei mehreren Ehen
- § 1690: Neufassung des Paragraphen zur Übertragung von Rechten und Pflichten
- § 1707 Abs. 2: Neufassung des Absatzes zur Übertragung der elterlichen Gewalt
- § 1708 Abs. 1, 2: Änderung der Altersgrenze und Einkommensberücksichtigung
- § 1710: Neufassung des Paragraphen zur Unterhaltsverpflichtung
- § 1719: Neufassung des Paragraphen zur Ehelichkeit durch Heirat
- § 1721: Neufassung des Paragraphen zur Anfechtung der Ehelichkeit
- § 1723: Neufassung des Paragraphen zur Ehelichkeitserklärung
- § 1726 Abs. 2: Neufassung des Absatzes zur Einwilligung
- § 1733 Abs. 2: Neufassung des Absatzes zur Ehelichkeitserklärung nach dem Tod des Vaters
- § 1734: Neufassung des Paragraphen zur Ehelichkeitserklärung
- § 1735 a: Neufassung des Paragraphen zur Anfechtung der Ehelichkeit
- § 1744, 1745: Neufassung der Paragraphen zur Annahme an Kindes Statt
- § 1745 a bis 1745 c: Einfügung neuer Paragraphen zur Annahme an Kindes Statt
- § 1747 Abs. 2, 3: Einfügung neuer Absätze zur Einwilligung
- § 1749 Abs. 2: Neufassung des Absatzes zur Annahme an Kindes Statt
- § 1750, 1751: Neufassung der Paragraphen zum Annahmevertrag
- § 1751 a: Einfügung eines neuen Paragraphen zum Annahmevertrag
- § 1754: Neufassung des Paragraphen zur Bestätigung der Annahme an Kindes Statt
- § 1755: Streichung der Verweisung auf § 1750 Abs. 1
- § 1756 Abs. 1: Neufassung des Absatzes zur Wirksamkeit des Annahmevertrags
- § 1766 Abs. 1: Hinzufügung eines Satzes zur Unterhaltsverpflichtung
- § 1770: Neufassung des Paragraphen zur Aufhebung des Annahmeverhältnisses
- § 1770 a bis 1770 c: Einfügung neuer Paragraphen zur Aufhebung des Annahmeverhältnisses
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.