Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 769 Inkrafttreten: 1960-10-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1960-09-30 BGBl-Id: bgbl1-1960-53-5
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Stellen dieser Station
- § 1: Liste der Stoffe, die von der Bezugscheinpflicht befreit sind, aktualisiert
- § 2: Meldepflichten für die Veräußerung und Abgabe von bestimmten Stoffen aktualisiert
- § 3: Vier frühere Verordnungen zur Befreiung von der Bezugscheinpflicht aufgehoben