Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 341 Inkrafttreten: 1960-10-29 (ganzes Gesetz, außer Erster bis Dritter Teil); 1961-06-29 (Erster bis Dritter Teil); 1960-10-29 (für öffentlich-rechtliche Beiträge, die auf Grund landesrechtlicher Vorschriften für Erschließungsanlagen erhoben werden können (§ 133)); 1961-06-29 (übrige Vorschriften des Sechsten Teiles); 1960-06-30 (Vorschriften, die zum Erlaß von Rechtsverordnungen ermächtigen oder den Erlaß von Landesgesetzen vorsehen, sowie die Ermächtigungen zum Erlaß von Satzungen in §§ 25 und 132) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1960-06-29 BGBl-Id: bgbl1-1960-30-1
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Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist eine Verkündung im Bundesgesetzblatt (eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von gesetze-im-internet.de.
Alle Blätter liegen unter verkuendungen/. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
Historischer Wortlaut fehlt oft. Ältere Commits tragen Metadaten
(FASSUNG.md, STELLEN.md), keinen erfundenen Altwortlaut.
git blame auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: BGBl-Id: …