Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1161 Inkrafttreten: 1961-08-09 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1961-08-08 BGBl-Id: bgbl1-1961-61-5
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- § 4: Neufassung des § 4 mit neuen Vorgaben zur Betriebsführung.
- § 16 Abs. 2: Neufassung des § 16 Abs. 2 mit neuen Vorgaben zur Geltung der Genehmigung.
- § 16 Abs. 4: Neufassung des § 16 Abs. 4 mit neuen Vorgaben zur Änderung von Verkehrstarifen.
- § 16 Abs. 5: Einfügung des neuen Abs. 5 in § 16 mit Vorgaben zur Beeinträchtigung von Wettbewerbern.
- § 28: Neufassung des § 28 mit neuen Vorgaben zur Wirtschaftsführung.
- § 28a: Einfügung des neuen § 28a mit Vorgaben zur Auflagen und Ausgleichspflichten.