Files
laws-git/b_rsg_2007/FASSUNG.md
LawGit Spiegel e8eb90af18 BGBl. 1951 I S. 1004 · Erlass · Gesetz über die Börsenzulassung umgestellter Wertpapiere
Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 1004
Inkrafttreten: 1951-12-29
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1951-12-29

BGBl-Id: bgbl1-1951-62-4
1970-01-01 00:18:12 +00:00

858 B

B_RSG_2007 — 1951-12-29

  • Titel: Gesetz über die Börsenzulassung umgestellter Wertpapiere
  • Typ: Erlass
  • Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 1004
  • Inkrafttreten: 1951-12-29
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/62#page=10
  • Kurz: Das Gesetz regelt die Börsenzulassung von umgestellten Wertpapieren, insbesondere die Neuzulassung von Aktien nach der Neufestsetzung der Kapitalverhältnisse in Deutscher Mark. Es legt auch fest, welche Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht werden müssen.

Betroffene Stellen

  • § 38 Abs. 2: Umstellung des Nennbetrages von Schuldscheinen und Aktien in Deutsche Mark ist keine Konvertierung im Sinne des § 38 Abs. 2.

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.