Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 1004 Inkrafttreten: 1951-12-29 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1951-12-29 BGBl-Id: bgbl1-1951-62-4
858 B
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B_RSG_2007 — 1951-12-29
- Titel: Gesetz über die Börsenzulassung umgestellter Wertpapiere
- Typ: Erlass
- Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 1004
- Inkrafttreten: 1951-12-29
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/62#page=10
- Kurz: Das Gesetz regelt die Börsenzulassung von umgestellten Wertpapieren, insbesondere die Neuzulassung von Aktien nach der Neufestsetzung der Kapitalverhältnisse in Deutscher Mark. Es legt auch fest, welche Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht werden müssen.
Betroffene Stellen
- § 38 Abs. 2: Umstellung des Nennbetrages von Schuldscheinen und Aktien in Deutsche Mark ist keine Konvertierung im Sinne des § 38 Abs. 2.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.