Fundstelle: BGBl. 1962 I Nr. 4 Inkrafttreten: 1961-08-13 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1962-02-07 BGBl-Id: bgbl1-1962-4-2
905 B
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AVAG — 1962-02-07
- Titel: Vierzehnte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Förderung der Arbeitsaufnahme im Land Berlin)
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1962 I Nr. 4
- Inkrafttreten: 1961-08-13
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1962/4#page=2
- Kurz: Die Verordnung regelt die Gewährung von Leistungen zur Deckung der Mehraufwendungen für Personen, die eine Beschäftigung im Land Berlin aufnehmen, und gilt auch im Land Berlin.
Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 2: Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung wird beauftragt, Leistungen zur Deckung der Mehraufwendungen bei Arbeitsaufnahme im Land Berlin zu gewähren.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.