Fundstelle: BGBl. 1955 I S. 534 Inkrafttreten: 1955-08-26 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1955-08-31 BGBl-Id: bgbl1-1955-30-2
704 B
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AUFSSTDV — 1955-08-31
- Titel: Neufassung der Verordnung über den Steuerabzug von Aufsichtsratsvergütungen
- Typ: Neubekanntmachung
- Fundstelle: BGBl. 1955 I S. 534
- Inkrafttreten: 1955-08-26
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1955/30#page=2
- Kurz: Die Verordnung über den Steuerabzug von Aufsichtsratsvergütungen wurde in neuer Fassung bekanntgegeben. Sie regelt den Steuerabzug von Vergütungen, die an Aufsichtsratsmitglieder gezahlt werden.
Betroffene Stellen
Keine einzelnen Stellen ermittelt.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.