Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 683 Inkrafttreten: 1959-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1960-08-13 BGBl-Id: bgbl1-1960-45-2
910 B
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ANGV — 1960-08-13
- Titel: Verordnung über die Zahlung von Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung und den gesetzlichen Rentenversicherungen an Berechtigte in Israel
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 683
- Inkrafttreten: 1959-01-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/45#page=19
- Kurz: Die Verordnung regelt die Zahlung von Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung und den gesetzlichen Rentenversicherungen an Berechtigte in Israel. Sie tritt mit Wirkung zum 1. Januar 1959 in Kraft und hebt die bisherige Verordnung über Leistungen nach § 9 des Fremdrenten- und Auslandsrentengesetzes an Personen in Israel auf.
Betroffene Stellen
- § 100 Abs. 6: Grundlage für die Verordnung
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.