Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 205 Inkrafttreten: 1962-04-10 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1962-04-10 BGBl-Id: bgbl1-1962-12-1
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- § 29 Abs. 1: Änderung der Anmeldeverpflichtungen für Waren, die auf die Insel Helgoland geliefert werden
- § 30 Abs. 1: Änderung der Anmeldeverpflichtungen für Waren, die in Rohrleitungen ausgeführt werden
- § 31: Neufassung der Befreiungen von der Anmeldung