Fundstelle: BGBl. 1954 I S. 37 Inkrafttreten: 1954-03-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1954-03-20 BGBl-Id: bgbl1-1954-5-1
393 B
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§ 2
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1954-03-20 — Fünfte Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl Fundstelle: BGBl. 1954 I S. 37
§ 14 in Verbindung mit § 2 des Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs: Die Verordnung gilt auch im Land Berlin.