Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 2709 Inkrafttreten: 2021-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2020-12-09 BGBl-Id: bgbl1-2020-59-12
937 B
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ALG — 2020-12-09
- Titel: Verordnung zur Ermittlung des Arbeitseinkommens aus der Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 2021 (Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2021 – AELV 2021)
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 2709
- Inkrafttreten: 2021-01-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/59#page=55
- Kurz: Die Verordnung regelt die Ermittlung des Arbeitseinkommens aus der Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 2021, insbesondere die Berechnungsmethoden und Beziehungswerte für verschiedene Betriebsgruppen.
Betroffene Stellen
- § 32 Absatz 6 Satz 5: Beziehungsgrößen für die Ermittlung des Arbeitseinkommens
- § 32 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2: Gruppierung der Betriebe für die Ermittlung des Arbeitseinkommens
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.