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LawGit Spiegel b8d0b3ac20 BGBl. 1951 I S. 211 · Änderung · Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes
Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 211
Inkrafttreten: 1951-03-31
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1951-03-31

BGBl-Id: bgbl1-1951-15-1
1970-01-01 00:13:39 +00:00

925 B

Stellen dieser Station

  • § 1: Erweiterung der Anwendbarkeit auf Wertpapiere, deren Aussteller den Sitz in das Bundesgebiet verlegt hat
  • § 2: Ergänzung der Bestimmungen über die Ausstellung von Lieferbarkeitsbescheinigungen
  • § 3: Einführung von Gleichstellungsbestimmungen für Bescheinigungen
  • § 4: Ermöglichung der Anerkennung des Anmelderrechts bei bestimmten Wertpapieren
  • § 5: Erweiterung der Voraussetzungen für die Ernennung von Beisitzern der Kammer für Wertpapierbereinigung
  • § 6: Erhöhung der Entschädigung für Beisitzer
  • § 7: Einführung der Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
  • § 8: Beschränkung der Eintragung von Sperrvermerken
  • § 9: Ermöglichung der Ausstellung von Bescheinigungen ohne Angabe der Depotnummer
  • § 10: Bestimmung des Geschäftswerts nach bestimmten Verhältnissen
  • § 11: Ermöglichung der Übersendung von Schriftstücken durch andere Mittel