Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 948 Inkrafttreten: 1951-12-13 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1951-12-12 BGBl-Id: bgbl1-1951-58-2
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Stellen dieser Station
- § 6 Ziffer 11: Worte 'als Betriebsausgabe' gestrichen
- § 7 Absatz 7: Zahl '4' durch '3' ersetzt
- § 20: Umschreibungen und Ergänzungen in der Uberschrift, Absatz 2, 3 und 5
- § 25a: Änderungen in Absatz 1 und 3
- § 26 Absatz 1: Zusatz zu Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen
- § 31: Änderungen in Absatz 2 Ziffer 2 und Absatz 3
- § 32 Absatz 1 Satz 2: Zusatz zur Obergrenze der Lohnsteuer
- § 32a: Neue Vorschriften zur Berechnung der Lohnsteuer von bestimmten Zuschlägen
- § 47: Änderungen in Absatz 1 Satz 2, 3 und Absatz 3
- § 48 Absatz 2: Neue Vorschriften zur Anzeige von steuerfreien Bezügen und Vergütungen