Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 2113 Inkrafttreten: 1996-12-31 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1996-12-30 BGBl-Id: bgbl1-1996-69-5
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ALG — 1996-12-30
- Titel: Verordnung zur Ermittlung des Arbeitseinkommens aus der Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 1997 (Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 1997 - AELV 1997)
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 2113
- Inkrafttreten: 1996-12-31 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/69#page=25
- Kurz: Die Verordnung regelt die Ermittlung des Arbeitseinkommens aus der Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 1997, basierend auf Beziehungswerten, die aus landwirtschaftlichen Testbetrieben abgeleitet werden. Die Berechnung variiert je nach Gruppe und Wirtschaftswert des Unternehmens.
Betroffene Stellen
- § 35 Abs. 2: Grundlage für die Ermittlung des Arbeitseinkommens
- § 32 Abs. 6 Satz 5: Grundlage für die Ermittlung des Wirtschaftswerts
- § 32 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2: Kriterien für die Zuordnung zu Gruppen 1, 2 und 3
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.