Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2851 Inkrafttreten: 1994-10-14 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1994-10-13 BGBl-Id: bgbl1-1994-69-3
930 B
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HSBFG — 1994-10-13
- Titel: Dreiundzwanzigste Verordnung zur Ergänzung der Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2851
- Inkrafttreten: 1994-10-14
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/69#page=51
- Kurz: Die Verordnung ergänzt die Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz durch die Einfügung mehrerer Fachhochschulen in den Länderteilen Bayern und Schleswig-Holstein und gibt dem Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft die Befugnis, die Anlage anzupassen.
Betroffene Stellen
- Anlage: Einfügung mehrerer Fachhochschulen in den Länderteilen Bayern und Schleswig-Holstein
- Anlage: Befugnis des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft zur Anpassung der Anlage
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.