Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3925 Inkrafttreten: 1994-12-31 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1994-12-30 BGBl-Id: bgbl1-1994-93-5
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GPV — 1994-12-30
- Titel: Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3925
- Inkrafttreten: 1994-12-31
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/93#page=5
- Kurz: Die Verordnung ändert die Geflügelpest-Verordnung, insbesondere bezüglich der Definition von Geflügel und der Vorschriften zur Bekämpfung von Geflügelpest und Newcastle-Krankheit.
Betroffene Stellen
- § 11 Abs. 1: Neufassung des § 11 Abs. 1, der die Maßnahmen bei Verdacht auf Geflügelpest oder Newcastle-Krankheit regelt.
- § 11 Abs. 2: Neufassung des § 11 Abs. 2, der die Verbringung von Geflügel aus beobachteten Betrieben regelt.
- § 11 Abs. 3: Neufassung des § 11 Abs. 3, der die Tötung ansteckungsverdächtigen Geflügels regelt.
- § 20: Neufassung des § 20, der die Aufhebung von Schutzmaßregeln regelt.
- § 22: Neufassung des § 22, der Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Tierseuchengesetzes regelt.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.