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LawGit Spiegel 8f2d35c92d BGBl. 1994 I S. 3925 · Änderung · Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung
Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3925
Inkrafttreten: 1994-12-31
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1994-12-30

BGBl-Id: bgbl1-1994-93-5
1994-12-30 12:00:00 +00:00

1.1 KiB

GPV — 1994-12-30

  • Titel: Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung
  • Typ: Änderung
  • Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3925
  • Inkrafttreten: 1994-12-31
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/93#page=5
  • Kurz: Die Verordnung ändert die Geflügelpest-Verordnung, insbesondere bezüglich der Definition von Geflügel und der Vorschriften zur Bekämpfung von Geflügelpest und Newcastle-Krankheit.

Betroffene Stellen

  • § 11 Abs. 1: Neufassung des § 11 Abs. 1, der die Maßnahmen bei Verdacht auf Geflügelpest oder Newcastle-Krankheit regelt.
  • § 11 Abs. 2: Neufassung des § 11 Abs. 2, der die Verbringung von Geflügel aus beobachteten Betrieben regelt.
  • § 11 Abs. 3: Neufassung des § 11 Abs. 3, der die Tötung ansteckungsverdächtigen Geflügels regelt.
  • § 20: Neufassung des § 20, der die Aufhebung von Schutzmaßregeln regelt.
  • § 22: Neufassung des § 22, der Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Tierseuchengesetzes regelt.

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.