Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3146 Inkrafttreten: 1994-11-15 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1994-11-03 BGBl-Id: bgbl1-1994-75-8
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- Art. 3 Abs. 2: Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
- Art. 3 Abs. 3: Verbote der Benachteiligung wegen Behinderung
- Art. 20a: Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
- Art. 28 Abs. 2: Gewährleistung der finanziellen Eigenverantwortung
- Art. 29 Abs. 7: Erhöhung der Einwohnerzahl für Neugliederung
- Art. 29 Abs. 8: Regelung der Neugliederung durch Staatsvertrag
- Art. 72: Neufassung des Artikels 72
- Art. 74: Aufhebung von Nummern 5 und 8, Einfügung von Nummern 25 und 26
- Art. 75: Einfügung von Absätzen 2 und 3
- Art. 76 Abs. 2 und 3: Neufassung der Absätze 2 und 3
- Art. 77 Abs. 2a: Zustimmung des Bundesrates
- Art. 80 Abs. 3 und 4: Vorlagen für Rechtsverordnungen
- Art. 87 Abs. 2: Soziale Versicherungsträger als landesunmittelbare Körperschaften
- Art. 93 Abs. 1: Meinungsverschiedenheiten über Voraussetzungen des Artikels 72 Abs. 2
- Art. 118a: Neugliederung der Länder Berlin und Brandenburg
- Art. 125a: Fortgeltung von Bundesrecht