Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 1094 Inkrafttreten: 1990-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1991-05-16 BGBl-Id: bgbl1-1991-30-2
305 B
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Stellen dieser Station
- Überschrift: Erweiterung um Schafe und Ziegen
- § 1: Erweiterung der Geltungsbereiche um Schaf- und Ziegenfleisch
- § 4 (1): Streichung der Absatzbezeichnung
- § 4 (2): Streichung des Absatzes
- § 5 (2): Neufassung der Aufbewahrungspflicht
- § 8: Streichung des Artikels