Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1395 Inkrafttreten: 1994-07-01 (vorbehaltlich der Absätze 2 und 3); 1994-07-01 (Artikel 8 Nr. 2); 1996-01-01 (Artikel 4 Nr. 2 bis 15 und die Artikel 6, 7 und 8 Nr. 3) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1994-06-30 BGBl-Id: bgbl1-1994-39-7
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FGO — 1994-06-30
- Titel: Gesetz zur einkommensteuerlichen Entlastung von Grenzpendlern und anderen beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen und zur Änderung anderer gesetzlicher Vorschriften (Grenzpendlergesetz)
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1395
- Inkrafttreten: 1994-07-01 (vorbehaltlich der Absätze 2 und 3); 1994-07-01 (Artikel 8 Nr. 2); 1996-01-01 (Artikel 4 Nr. 2 bis 15 und die Artikel 6, 7 und 8 Nr. 3)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/39#page=23
- Kurz: Das Gesetz regelt die einkommensteuerliche Entlastung von Grenzpendlern und anderen beschränkt steuerpflichtigen Personen und führt Änderungen an verschiedenen gesetzlichen Vorschriften durch.
Betroffene Stellen
- § 33 Abs. 1 Nr. 2: Streichung der Worte 'und soweit nicht ein anderer Rechtsweg ausdrücklich gegeben ist'
- § 33 Abs. 2 Satz 2: Streichung des zweiten Satzes
- § 33 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Anwendung auf das Straf- und Bußgeldverfahren ausschließt
- § 46 Abs. 2: Ersetzung der Worte '§ 349 Absatz 3 der Abgabenordnung' durch '§ 348 Nr. 3 und 4 der Abgabenordnung'
- § 48: Neufassung des § 48, der die Klagebefugnis bei Feststellungsbescheiden regelt
- § 61: Aufhebung des § 61
- § 63 Abs. 2: Neufassung des § 63 Abs. 2, der die Klagebefugnis bei Wechsel der zuständigen Behörde regelt
- § 76 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Zurückweisung von Erklärungen und Beweismitteln nach Ablauf der Frist regelt
- § 76 Abs. 4: Umbenennung des bisherigen Absatzes 3 in Absatz 4
- § 99 Abs. 1: Streichung der Worte 'der in § 348 der Abgabenordnung bezeichneten Art'
- § 110 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Ersetzung der Worte '§ 48 Abs. 1 Nr. 3' durch '§ 48 Abs. 1 Nr. 1'
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.