Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2066 Inkrafttreten: 1. Januar des Jahres, in dem die Länder Berlin und Brandenburg ein gemeinsames Land bilden Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1994-08-16 BGBl-Id: bgbl1-1994-54-5
864 B
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DEFG — 1994-08-16
- Titel: Gesetz zur Regelung der finanziellen Voraussetzungen für die Neugliederung der Länder Berlin und Brandenburg
- Typ: Erlass
- Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2066
- Inkrafttreten: 1. Januar des Jahres, in dem die Länder Berlin und Brandenburg ein gemeinsames Land bilden
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/54#page=10
- Kurz: Das Gesetz regelt die finanziellen Voraussetzungen für die Neugliederung der Länder Berlin und Brandenburg, insbesondere die Verteilung von Steuereinnahmen und Finanzausgleichszuweisungen während eines Übergangszeitraums bis 2013.
Betroffene Stellen
- § 6 Abs. 5 Satz 2: Streichung des Wortes 'Brandenburg'.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.