Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1230 Inkrafttreten: 1992-07-15 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1992-07-14 BGBl-Id: bgbl1-1992-31-7
1010 B
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BSIG — 1992-07-14
- Titel: Verordnung über das Verfahren der Erteilung eines Sicherheitszertifikats durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Zertifizierungsverordnung - BSIZertV)
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1230
- Inkrafttreten: 1992-07-15 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/31#page=10
- Kurz: Die Verordnung regelt das Verfahren der Erteilung eines Sicherheitszertifikats für informationstechnische Produkte durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Sie enthält Bestimmungen über die Antragsstellung, die Mitwirkungspflichten des Antragstellers, die Sicherheitskriterien, die Inhalte des Sicherheitszertifikats und die Verwahrung der Unterlagen.
Betroffene Stellen
Keine einzelnen Stellen ermittelt.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.