Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 1912 Inkrafttreten: 1993-12-01 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1993-11-30 BGBl-Id: bgbl1-1993-62-5
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Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 1: Ersetzung von 'Biersteuergesetz' durch 'Vorläufiges Biergesetz'
- § 1 Abs. 2: Ersetzung von 'außerhalb des Geltungsbereiches' durch 'im Ausland' und Neufassung von Satz 2
- § 2 Abs. 1: Ersetzung von 'Biersteuergesetz' durch 'Vorläufiges Biergesetz'
- § 2 Abs. 3 Satz 2: Einfügung von 'oder der EWG-Nummer'
- § 2 Abs. 4: Neufassung des Absatzes
- § 4 Abs. 3: Ersetzung von 'außerhalb des Geltungsbereichs' durch 'im Ausland'
- § 6 und § 7: Streichung der Abschnitte
- § 8: Neufassung als § 6, Streichung von Absatzbezeichnung (1) und Absatz 2