Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 180 Inkrafttreten: 1994-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1994-02-09 BGBl-Id: bgbl1-1994-6-3
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Stellen dieser Station
- § 11: Neue Vorschriften zur Kostentragung des Erziehungsgelds
- § 12: Neue Vorschriften zum Einkommens- und Arbeitszeitnachweis sowie Auskunftspflicht des Arbeitgebers
- § 13: Neue Vorschriften zum Rechtsweg in Angelegenheiten des Erziehungsgelds
- § 14: Neue Bußgeldvorschriften
- § 15: Neue Vorschriften zum Anspruch auf Erziehungsurlaub
- § 16: Neue Vorschriften zur Inanspruchnahme des Erziehungsurlaubs
- § 17: Neue Vorschriften zum Erholungsurlaub
- § 18: Neue Vorschriften zum Kündigungsschutz
- § 19: Neue Vorschriften zur Kündigung zum Ende des Erziehungsurlaubs
- § 20: Neue Vorschriften für zur Berufsbildung Beschäftigte und in Heimarbeit Beschäftigte
- § 21: Neue Vorschriften zu befristeten Arbeitsverträgen