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LawGit Spiegel f0f0773ddc BGBl. 1990 I S. 126 · Verordnung · Verordnung über die Frist für den Bezug des Kurzarbeitergeldes bei strukturellen Arbeitsausfällen
Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 126
Inkrafttreten: 1990-01-01; 1993-01-01 (Außer Krafttreten)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm-teilweise

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1990-01-26

BGBl-Id: bgbl1-1990-3-1
1990-01-26 12:00:00 +00:00

857 B

Stellen dieser Station

  • § 13: Neue Regelung für Gebäude und Räume für freie Berufe
  • § 14: Neue Regelung für Nebenanlagen
  • § 15: Neue Regelung für allgemeine Voraussetzungen der Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen
  • § 16: Neue Regelung für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung
  • § 17: Neue Regelung für Obergrenzen der Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung
  • § 18: Neue Regelung für die Höhe baulicher Anlagen
  • § 19: Neue Regelung für die Grundflächenzahl und zulässige Grundfläche
  • § 20: Neue Regelung für Vollgeschosse, Geschoßflächenzahl und Geschoßfläche
  • § 21: Neue Regelung für Baumassenzahl und Baumasse
  • § 21a: Neue Regelung für Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen
  • § 22: Neue Regelung für die Bauweise
  • § 23: Neue Regelung für die überbaubare Grundstücksfläche