Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 126 Inkrafttreten: 1990-01-01; 1993-01-01 (Außer Krafttreten) Quelle: offenegesetze Parser: llm-teilweise Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1990-01-26 BGBl-Id: bgbl1-1990-3-1
857 B
857 B
Stellen dieser Station
- § 13: Neue Regelung für Gebäude und Räume für freie Berufe
- § 14: Neue Regelung für Nebenanlagen
- § 15: Neue Regelung für allgemeine Voraussetzungen der Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen
- § 16: Neue Regelung für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung
- § 17: Neue Regelung für Obergrenzen der Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung
- § 18: Neue Regelung für die Höhe baulicher Anlagen
- § 19: Neue Regelung für die Grundflächenzahl und zulässige Grundfläche
- § 20: Neue Regelung für Vollgeschosse, Geschoßflächenzahl und Geschoßfläche
- § 21: Neue Regelung für Baumassenzahl und Baumasse
- § 21a: Neue Regelung für Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen
- § 22: Neue Regelung für die Bauweise
- § 23: Neue Regelung für die überbaubare Grundstücksfläche