Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2794 Inkrafttreten: 1994-10-12; 1994-01-01 (Art. 1 Nr. 2 Buchstabe a) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1994-10-11 BGBl-Id: bgbl1-1994-68-9
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Stellen dieser Station
- § 2 Abs. 1 Nr. 4: Neufassung des Absatzes
- § 2 Abs. 3 Nr. 2: Ersetzung von 'im Rahmen von Geschäftsbeziehungen' durch 'in dem im Rahmen von bestehenden Geschäftsbeziehungen notwendigen Umfang'
- § 2 Abs. 4 Nr. 2: Hinzufügung eines Satzes
- § 2 Abs. 5: Hinzufügung eines Satzes
- § 4 Abs. 1: Neufassung des Absatzes
- § 4 Abs. 5: Neufassung des Absatzes
- § 5 Nr. 7: Streichung von 'oder im Auftrag' und Hinzufügung von 'und nicht nur zur Ausbildung oder im Rahmen eines freiwilfigen Jahres im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres'
- § 6: Neufassung des Paragraphen
- § 9: Neufassung des Paragraphen
- § 10: Streichung von 'oder sich zum Besuch von Verwandten im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten'