Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 25 Inkrafttreten: 1995-01-18 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1995-01-18 BGBl-Id: bgbl1-1995-2-4
759 B
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AUG_2011 — 1995-01-18
- Titel: Achtzehnte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes
- Typ: Bekanntmachung
- Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 25
- Inkrafttreten: 1995-01-18
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/2#page=9
- Kurz: Die Bekanntmachung bestätigt, dass die Gegenseitigkeit im Sinne des Auslandsunterhaltsgesetzes im Verhältnis zur kanadischen Provinz Alberta verbürgt ist.
Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 2: Feststellung der Gegenseitigkeit im Verhältnis zur kanadischen Provinz Alberta
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.