Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 379 Inkrafttreten: 1951-06-12 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1951-06-12 BGBl-Id: bgbl1-1951-28-1
778 B
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UMSTG — 1951-06-12
- Titel: Gesetz über Leistungen aus vor der Währungsreform eingegangenen Renten- und Pensionsversicherungen
- Typ: Erlass
- Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 379
- Inkrafttreten: 1951-06-12
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/28#page=1
- Kurz: Das Gesetz regelt die Umstellung von Leistungen aus vor der Währungsreform eingegangenen Renten- und Pensionsversicherungen, insbesondere die Berechnung der neuen Leistungen und die Finanzierung durch Rentenausgleichsforderungen.
Betroffene Stellen
- § 24: Anpassung der Umstellung von Renten- und Pensionsleistungen
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.